Voraussetzung für eine kirchliche Trauung
Wenn Eheleute sich kirchlich trauen lassen, liegt die Eheschliessung auf dem Standesamt bereits hinter ihnen.
Bei der «kirchlichen Trauung» wiederholt das Paar sein auf dem Standesamt gesprochenes Ja-Wort unter anderen Vorzeichen. Nun geht es nicht um die Schliessung der Ehe – die ist aus evangelischer Sicht auf dem Standesamt vollzogen – sondern:
- Um das Ja zueinander. Im Traugottesdienst bekräftigen Sie vor Gott ihren Willen, sich zu lieben und sich treu zu sein. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass Sie auch Gott gegenüber verantwortlich füreinander sind.
- Um Gottes Segen als Zuspruch und Ermutigung für das Wagnis des gemeinsamen Weges.
Ort der Trauung
In der Regel findet die kirchliche Trauung in der Kirche am Wohnort statt.
Die kirchliche Trauung mit «normalem Ablauf» ist kostenfrei, sobald ein Ehegatte als Gemeindeglied eingetragen ist.
Sollte jedoch besondere Musik oder besonderer Blumenschmuck gewünscht werden, so ist dies von den Eheleuten selbst kostenpflichtig zu organisieren.
Auch wenn die kirchliche Trauung anderenorts (z.B. andere Kirche in anderer Gemeinde) stattfinden sollte, könnten hier besondere Kosten entstehen.
Pfarrer/in
Zuständig ist in der Regel die Pfarrperson der Kirchgemeinde, in der mindestens ein Ehegatte als Gemeindeglied eingetragen ist.
Sollte die kirchliche Trauung ausserhalb der eigenen Kirchgemeinde stattfinden, so ist vordergründig die Pfarrperson der eigenen Kirchgemeinde verpflichtet, innerhalb der Grenzen des Kanton Thurgaus mitzugehen und die kirchliche Trauung durchzuführen.
Termin
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Pfarramt wegen eines Termins der Trauung und eines Termins für ein Traugespräch in Verbindung.
- Evangelisches Pfarramt: Tel.: 052 657 21 34
Traugespräch
Ein erstes Traugespräch mit der Pfarrperson findet in der Regel einige Monate vor der kirchlichen Trauung statt und dient zur Abklärung einiger Formalitäten, zur Vorbereitung und Besprechung der Gestaltung des Traugottesdienstes und zum gegenseitigen Kennenlernen für eine persönliche Ansprache im Traugottesdienst.
Sollte ein Traugespräch dazu nicht ausreichen, findet auch ein zweites Traugespräch statt.